Autoservice Rudolf Burmester
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Gasprüfung in Wohnwagen und Wohnmobilen

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch unseren zertifizierten Sachkundigen (G 607) gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung durch TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere zugelassene Überwachungsstellen. Zudem ist die Prüfplakette für die Benutzung der allermeisten Campingplätze vorgeschrieben. Ohne gültige Plakette und den Nachweis im Prüfbuch heißt es dort häufig „Kein Zutritt“.            

Welche Voraussetzungen für Gasprüfung?

 

Für die erfolgreiche Prüfung benötigen sie:

  • angeschlossene, nicht leere Gasflasche
  • genug Batterieladung um Gasgeräte zu zünden
  • das gelbe Prüfbescheinigungsheft

Wir prüfen außerdem, ob der Druckminderer und Anschlussschlauch nicht älter als 10 Jahre sind. Die Prüfung unterliegt der europäischen Norm

EN 1949 und EN 12864/13786. Demnach müssen Druckreglergeräte sowie nicht feste Anschlussleitungen 10 Jahre nach Herstellung ausgetauscht werden, unabhängig von deren Zustand.

 

 

Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?

 

Nach einem festgelegtem Prüfplan werden unter anderem folgende Dinge geprüft:

  • Dichtheit der Gasanlage
  • Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • Erfüllung der aktuellen rechtlichen Grundlagen
  • Erfüllung der Herstellervorgaben
  • Prüfung des Alters der Gasgeräte

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Rudolf Burmester
Auf der Hude 87

21339 Lüneburg

 

Telefon: 04131 1205052

 

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